Dispensationen

Dispensationen sind eine wichtige Massnahme, um Schule und Training koordinieren zu können. Dispensationen sind mit und ohne Berner Talentkarte, sowohl an Regelschulen, wie auch an Talentförderschulen möglich, wobei letztere in diesem Bereich mehr Möglichkeiten und Erfahrung haben.

Dispensationen mit und ohne Berner Talentkarte werden auf Antrag bei der jeweiligen Schulleitung erwogen. Die Schulleitung entscheidet über den Umfang der Dispensationen. Die Berner Talentkarte hilft hier, in dem sie den Talentstatus und den Bedarf bestätigt.

Das AKVB empfiehlt, dass Berner Talente so viel wie nötig für Trainings- / Übungszeiten vom Unterricht dispensiert werden sollen, vor allem von Randlektionen, um pünktlich im Training zu erscheinen. Die Schulleitung entscheidet über den Umfang der Dispensation. 

Beim Wunsch nach Dispensationen im Umfang von maximal 15 Lektionen pro Semester ist ein Antrag für den Erhalt des Status Berner Talent nicht notwendig. In diesen Fällen kann das Dispensationsgesuch direkt bei der Schulleitung eingereicht werden.

Wenn umfassende Dispensationen notwendig sind (hoher Aufwand im Talentbereich, Regeneration, Lernen etc.) haben talentierte Schülerinnen und Schüler ab der 7. Klasse die Möglichkeit, eine Talentförderschule mit angepasstem Stundenplan zu besuchen.

Weitere Informationen:
Talentförderung: Berner Talent
Dispensationen (Grundlagen und Formulare)
Merkblatt Talentförderung inklusive Informationen zu Dispensationen mit und ohne Berner Talentkarte